Mautregelungen für schwere Fahrzeuge in der Schweiz
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t unterliegen in der Schweiz nicht der Vignettenpflicht. Stattdessen gilt ein separates Abgabesystem für den Schwerverkehr. Dabei kommen zwei Modelle zum Einsatz: LSVA und PSVA.
LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)
Die LSVA ist das zentrale System für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 t.
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach drei Faktoren:
der in der Schweiz zurückgelegten Strecke
dem zulässigen Gesamtgewicht
der Emissionsklasse des Fahrzeugs
Dabei gilt: Je sauberer das Fahrzeug, desto niedriger die Abgabe. Ältere Fahrzeuge mit höheren Emissionen zahlen entsprechend mehr.
Die LSVA wird auf dem gesamten Straßennetz erhoben. Sie gilt nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf regionalen und lokalen Straßen.
Beispiel: Ein 40-t-Euro-6-Lkw zahlt pro gefahrenem Kilometer deutlich weniger als ein vergleichbares Fahrzeug mit Euro-3-Standard.
PSVA (pauschale Schwerverkehrsabgabe)
Die PSVA gilt für schwere Fahrzeuge über 3,5 t, die nicht primär für den Gütertransport eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem:
Im Gegensatz zur LSVA wird die PSVA nicht nach gefahrenen Kilometern berechnet. Stattdessen zahlen Sie eine feste Pauschale, die sich nach Fahrzeugtyp, zulässigem Gesamtgewicht und Nutzungsdauer richtet.
Die Abgabe kann flexibel gewählt werden, zum Beispiel für:
Beispiel: Ein Wohnmobil über 3,5 t aus dem Ausland, das für eine zweiwöchige Reise in die Schweiz einreist, zahlt für diesen Zeitraum eine feste PSVA statt einer kilometerabhängigen Abgabe.